*Fördermittel von ca. 203.000 Euro für Ludwigshafener Krankenhäuser*
Das Klinikum der Stadt sowie das St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus erhalten Fördermittel in Höhe von *202.913 Euro *informieren**die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Anke Simon und Heike Scharfenberger. Die Förderung ist für die jeweilige Geburtshilfeabteilung in den Häusern. Das Klinikum erhält 43.173 Euro und das St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus 159.740 Euro.
„Wir freuen uns über die Bekanntgabe dieser Förderung vom rheinland- pfälzischen Gesundheitsministerium für unsere beiden Krankenhäuser. Insgesamt erhalten die 29 Geburtsstationen im Land in diesem Jahr rund 5,8 Millionen Euro aus Bundes-mitteln. Es ist ein richtiges Signal der Landesregierung, dass sie sich dafür einge-setzt hat, dass die Fördergelder den Geburtsstationen zugutekommt“, betonen Scharfenberger und Simon. Eine Besonderheit ist, dass die Verteilung der Gelder von den Ländern festzulegen ist. Die Landesregierung in Mainz hatte sich dafür eingesetzt, dass eine Förderung nicht nur in der Spitze, sondern auch in der Breite möglich ist. „Dass die Fördergelder in enger Abstimmung mit der Krankenhausgesell-schaft Rheinland-Pfalz bereits Anfang Mai fließen können, sehen wir als weiteren positiven Aspekt“, so Simon und Scharfenberger.
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Das Klinikum der Stadt sowie das St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus erhalten Fördermittel in Höhe von *202.913 Euro *informieren**die beiden SPD-Landtagsabgeordneten Anke Simon und Heike Scharfenberger. Die Förderung ist für die jeweilige Geburtshilfeabteilung in den Häusern. Das Klinikum erhält 43.173 Euro und das St. Marien- und St. Annastiftskrankenhaus 159.740 Euro.
„Wir freuen uns über die Bekanntgabe dieser Förderung vom rheinland- pfälzischen Gesundheitsministerium für unsere beiden Krankenhäuser. Insgesamt erhalten die 29 Geburtsstationen im Land in diesem Jahr rund 5,8 Millionen Euro aus Bundes-mitteln. Es ist ein richtiges Signal der Landesregierung, dass sie sich dafür einge-setzt hat, dass die Fördergelder den Geburtsstationen zugutekommt“, betonen Scharfenberger und Simon. Eine Besonderheit ist, dass die Verteilung der Gelder von den Ländern festzulegen ist. Die Landesregierung in Mainz hatte sich dafür eingesetzt, dass eine Förderung nicht nur in der Spitze, sondern auch in der Breite möglich ist. „Dass die Fördergelder in enger Abstimmung mit der Krankenhausgesell-schaft Rheinland-Pfalz bereits Anfang Mai fließen können, sehen wir als weiteren positiven Aspekt“, so Simon und Scharfenberger.
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