*Auch ambulante Pflege ist impfberechtigt*
Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste können sich für die Corona-Schutzimpfung registrieren. Dies teilen die beiden Ludwigshafener Landtagsabgeordneten Heike Scharfenberger und Anke Simon mit. Wer im Rahmen der ambulanten Pflege regelmäßig Kontakt mit älteren oder pflegebedürftigen Menschen hat, gehört nach der Bundesimpfverordnung damit ebenso wie Pflegekräfte in stationären Einrichtungen zur Gruppe der Personen mit der höchsten Impfpriorität.
Somit sind auch ambulante Pflegerinnen und Pfleger berechtigt, sich über die Impfhotline des Landes oder die Online-Registrierung zur Corona-Schutzimpfung anzumelden und einen Impftermin zu vereinbaren, informieren Simon und Scharfenberger. „Die Corona-Schutzimpfung in den landeseigenen Impfzentren, in den Krankenhäusern sowie durch die mobilen Teams in den Alten- und Pflegeeinrichtungen ist bisher gut angelaufen. Angesichts der weiterhin hohen Infektionszahlen müssen auch Pflegende und Pflegebedürftige im ambulanten Bereich besonders geschützt werden. Wer in der ambulanten Pflege tätig ist, sollte daher von der Möglichkeit Gebrauch machen und sich zur Corona-Schutzimpfung anmelden. Jede Impfung kann Leben retten“, appellieren Scharfenberger und Simon an die ambulanten Pflegekräfte.
Impfberechtigte Pflegekräfte können sich unter www.impftermin.rlp.de für die Corona-Schutzimpfung registrieren. Termine können außerdem über die Impfhotline-Hotline des Landes (0800 / 57 58 100) vereinbart werden.
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