*SPD: Regierungsfraktionen in RLP nehmen Änderungen am LEAP-Gesetz vor – Praxisnahe Verbesserungen und mehr Handlungsspielraum für Kommunen*
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In der Sitzung des rheinland-pfälzischen Landtages am 11. November 2020 haben die Regierungsfraktionen von SPD, FDP und Bündnis 90 /Die Grünen Änderungen am Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) eingebracht.
„Nicht erst seit der Corona-Pandemie stehen Handel, Dienstleistungsgewerbe und Gastronomie in den Innenstädten vor großen Herausforderungen. Bereits in den letzten Jahren haben Innenstädte und Stadtteilzentren klassischen Typs, als gewachsene Dienstleistungs-, Gewerbe- und Einzelhandels-zentren der rheinland-pfälzischen Gemeinden, zunehmend an Bedeutung und Attraktivität verloren. Verschiedene Geschäftsbereiche, insbesondere der Mittel- und Oberzentren sind im Wettbewerb mit außer- und innenstädtischen, zentral geführten Einkaufszentren oder Gewerbeansiedlungen einem Nachteil ausgesetzt“, so die beiden Ludwigshafener SPD-Landtagsabgeordneten Heike Scharfenberger und Anke Simon.
Die damit einhergehende Verschlechterung des Umfelds führt in vielen Gebieten zu einer Negativspirale, die in unattraktiven und homogenen Angeboten und einem leider vermehrten Leerstand mündet. Es wird den verbliebenen Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern sowie Gewerbetreibenden und freiberuflich Tätigen dadurch weiter erschwert, in einem zunehmend unattraktiven Umfeld mit Waren und Dienstleistungen im Wettbewerb zu bestehen. Es ist auch zu befürchten, dass mit diesen Entwicklungen auch ein stetiger Wertverlust betroffener Immobilien einhergehen wird, da die Attraktivität der Innenstädte für gewerbliche wie private Mieterinnen und Mieter, stetig weiter abnimmt. Dies gilt sicherlich auch für Ludwigshafen.
Mit dem Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) steht in Rheinland-Pfalz seit 2015 ein Instrument zur Unterstützung solcher privaten Initiativen zur Verfügung. Um die Chancen der sogenannten LEAPs für die regionale Wirtschaft und die Kommunen zu nutzen, legten die Regierungsfraktionen nun eine praxisnahe Weiterent-wicklung des LEAP-Gesetzes vor. Das Änderungsgesetz sieht zahlreiche Verbesserungen vor, durch die die Planung der LEAPs praxisnäher, schlanker und flexibler gestaltet werden kann. Insbesondere sollen die Kommunen vor Ort mehr Handlungsspielraum bei der konkreten Umsetzung der Entwicklungsprojekte bekommen.
Simon und Scharfenberger: „Die vorliegende Gesetzesänderung war unter anderem auch durch die aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 zum Einheitswert notwendig geworden. Neben dem Einheitswert sieht der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen nun verschiedene Verteilungsmaßstäbe zur Festsetzung der Ab-gabenhöhe vor. Die Kommunen erhalten dadurch mehr Spielraum für Regelungen, die den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen. Ebenso soll die Frage nach der Heranziehung von Grundstücken, die ganz oder teilweise als Wohnraum genutzt werden, in die Hand der Kommunen gelegt werden. Zur Vermeidung von besonderen Härten sieht das Änderungsgesetz zusätzliche Regelungen für die Befreiung von der Abgabenpflicht sowie die Einführung einer Belastungsgrenze vor. Mit der Neufassung des Gesetzes wird überdies die Möglichkeit geschaffen, bei der Planung von Projekten auch eine Finanzreserve aufzubauen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Handlungsfähigkeit des Aufgabenträgers auch bei unvorhergesehenen Kostensteigerungen gewährleistet bleibt“.
„Ein wesentliches Ziel des LEAPG ist ein eigenverantwortliches Handeln von Partnern vor Ort in einem klar festgelegten Bereich, zur Unterstützung der lokalen Wirtschaftsaktivitäten, zu ermöglichen.Aus vielfältigen Gesprächen ist mir bekannt, dass es auch in Ludwigshafen Interesse an der Einführung des Modells gibt. Dies ist auch ein Wunsch von Gewerbe-treibenden, ebenso der Industrie- und Handelskammer. So würde sich zum Beispiel der Bereich der unteren Ludwigstraße als ein geeigneter Bezirk als Pilotprojekt anbieten. Dies wurde bekanntlich auch bei der Vorstellung der damaligen Zwischenergebnisse des Innenstadtmanagement für unsere Stadt Ludwigshafen so gesehen“, erinnert der Vorsitzende der SPD-Stadtratsfraktion und Vorsitzende des Ludwigshafener SPD-Stadt-verbandes David Guthier.
Scharfenberger und Simon: „Die Innenstädte sind naturgemäß die Handelszentren in unserem Land. Hier gilt es Arbeitsplätze, Wirtschaftskraft und Aufenthaltsqualität miteinander zu verbinden, um die Stadtentwicklungen voranzutreiben. Insbesondere der Anstieg an Konsumenten im Onlinehandel ist eine große Herausforderung, denen sich die HändlerInnen im stationären Handel tag täglich stellen müssen. Deshalb erscheint es umso wichtiger, dass Initiativen durch den Landesgesetzgeber unterstützt werden, die durch gemeinsame Anstrengungen vor Ort dazu beitragen wollen, den Handel, Dienstleistungsgewerbe und Gastronomie in seiner Attraktivität und Vielfalt in den Innenstädten zukunftsfest zu machen“.